Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Renoclean D. Longhi
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
24.06.2009
Löschung im Handelsregister
27.01.2021
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Allschwil
Handelsregisteramt
BL
Handelsregister-Nummer
CH-280.1.012.882-4
UID/MWST
CHE-114.930.791
Branche
Sonstige Bautätigkeit
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Wohnungs-, Bau-, Brand- und Hauswartreinigungen.
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Renoclean D. Longhi
Publikationsnummer: HR03-1005084831, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)
Renoclean D. Longhi, in Allschwil, CHE-114.930.791, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 175 vom 11.09.2017, Publ. 3744527). Der Geschäftsbetrieb hat aufgehört. Das Einzelunternehmen wird im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: BH07-0000001950, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 08.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim Verfügung nach Art. 152 HRegV, Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft CHE-360.228.198 Domplatz 13
- Die nachfolgend genannten Einzelunternehmen haben die Geschäftstätigkeit aufgegeben und verfügen über kein Rechtsdomizil am Ort ihres Sitzes mehr. - Urs Hägeli Executive Search Unternehmensberater für Personalfragen (CHE110.218.363), Therwil - Renoclean D. Longhi (CHE-114.930.791), Allschwil - M. Bal (CHE-346.041.117), Liestal - Vladimir Sedmak Techsupport (CHE-110.092.292) Arlesheim - Hundelädeli und Hundesalon Ines Riesen (CHE-107.650.576), Thürnen - Miroslaw Kaluzny (CHE-311.295.870), Liestal - Feng Shui Beratung Life Balance Silvia König-Etter (CHE-202.313.600), Muttenz - MOS Commerce Mike O. Scherrer (CHE-112.783.585), Lauwil - Schlesinger Michael Gipsergeschäft (CHE-114.366.643), Giebenach - Hauswartung Ries (CHE-337.694.585), Füllinsdorf Mit Aufforderung durch eingeschriebenen Brief wurden die Einzelunternehmen aufgefordert die Löschung vorzunehmen, worauf aber keine Reaktion erfolgte.
- Deshalb wurde mit Publikation vom 30. Oktober 2020 die Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen gemäss Art. 152 HRegV, die Löschung anzumelden oder Einwendungen dagegen vorzubringen. Andernfalls würden die Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
- Das Handelsregisteramt erhielt innert der vorgegebenen Frist keine Rückmeldungen.
- Die Publikation der nachstehenden Verfügung im Sinne von Art. 152 HRegV erfolgt öffentlich, da eine anderweitige Zustellung der Verfügung nicht möglich ist. Das Handelsregisteramt Basel-Landschaft erlässt deshalb folgende Verfügung:
- Die Einzelunternehmen werden von Amtes wegen gemäss Art. 152 Abs. 5 HRegV gelöscht.
- Es werden keine Gebühren erhoben.
- Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert 30 Tagen ab Publikation gemäss § 16 Abs. 3 lit. b) EG OR beim Kantonsgericht des Kantons BaselLandschaft, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft Domplatz 13
- Arlesheim Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 07.01.2021
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, - Arlesheim
Publikationsnummer: 3744527, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)
Renoclean D. Longhi, in Allschwil, CHE-114.930.791, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 119 vom 22.06.2017, Publ. 3596301). Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat mit Urteil vom 29.08.2017 die Beschwerde gegen das Konkursdekret gutgeheissen und die Verfügung des Konkursrichters des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 06.06.2017 aufgehoben. Infolgedessen besteht das Einzelunternehmen entsprechend den früheren Eintragungen weiter. [gestrichen: Mit Verfügung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 16.06.2017 ist der Beschwerde gegen die Verfügung des Konkursrichters des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 06.06.2017 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach besteht das Einzelunternehmen entsprechend den früheren Eintragungen weiter.]